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Kosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Pflegeagentur Gabriela

      Auf Antrag erhalten Sie einen nicht unerheblichen Teil Ihrer Kosten wieder zurück. Das Pflegegeld und - einen Zuschuss zur Unterstützung der 24-Stunden Betreuung. Die genauen Zahlen entnehmen Sie bitte der untenstehenden Aufstellung.

Weiters finden Sie Informationen und Formulare zum beantragen der Förderungen und Zuschüsse im Abschnitt Info-Links.

     Das Pflegegeld ist bei Ihrer zuständigen Sozialversicherung zu beantragen und beträgt monatlich:

 

Stufe 1 (Pflegeaufwand über 50 Stunden) – EUR 154,20

Stufe 2 (Pflegeaufwand über 75 Stunden) – EUR 284,30

  Stufe 3 (Pflegeaufwand über 120 Stunden) – EUR 442,90

  Stufe 4 (Pflegeaufwand über 160 Stunden) – EUR 664,30

Stufe 5 (über 180 Stunden + dauernde Bereitschaft) – EUR 902,30

           Stufe 6 (über 180 Stunden + unkoordinierte Betreuung) – EUR 1.242,00

   Stufe 7 (über 180 Stunden + Bewegungsunfähigkeit) – EUR 1.655,80

                                                                                                                                                                                                                               

        Zuschuss zur Unterstützung der 24 Stunden – Betreuung lt

        (§ 21b des Bundespflegegeldgesetzes)

        2.2. Zuschuss bei Beschäftigung selbständiger Betreuungskräfte

      2.2.1. Für zwei selbständig erwerbstätige Betreuungskräfte beträgt der Zuschuss auf der Basis einer monatlichen Beitragsgrundlage von jeweils mindestens € 537,78 € 550 monatlich, zwölf Mal jährlich. Für nur eine selbständig erwerbstätige Betreuungskraft kann ein Zuschuss in Höhe von € 275 monatlich geleistet werden. Die Einsatzzeiten müssen in beiden Fällen das im Hausbetreuungsgesetz genannte Mindestausmaß erreichen.

 

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